Rede zum Aussenwirtschaftsbericht 2019

Wir werden die Vertragstexte genau prüfen. Wir erwarten konkrete Nachhaltigkeitskriterien und werden den Bundesrat an seinen gemachten Versprechungen messen.
— Christine Badertscher

Vor einem Jahr musste meine Fraktionskollegin Arslan in ihrer Würdigung des Aussenwirtschaftsberichtes darauf eingehen, dass die Nachhaltigkeit bei Freihandelsabkommen eine sekundäre Rolle spielt. Heute können wir im Aussenwirtschaftsbericht 2019 eine relativ starke Verpflichtung gegenüber dem Klimaabkommen und den SDG, den Uno-Nachhaltigkeitszielen, erkennen. Doch es braucht nun Taten statt Worte für die konkrete Umsetzung der "Agenda 2030".
So sind im Freihandelsabkommen mit Indonesien nun durchaus Nachhaltigkeitsbestrebungen erkennbar. Dabei dürfen wir für einmal das SECO dafür loben, dass es die Verhandlungsdelegation geschafft hat, erstmals Nachhaltigkeitskriterien auf Stufe der Importe, konkret beim Palmöl, zu verankern. Doch wir betrachten die Umsetzung noch kritisch. Die grüne Fraktion erwartet die vom WBF in Aussicht gestellte Verordnung mit Spannung.
Noch unklarer wird die Umsetzung der Nachhaltigkeitsziele beim Freihandelsabkommen zwischen den EFTA- und den Mercosur-Staaten. Hier sind - soweit wir das einschätzen können - noch keine Nachhaltigkeitskriterien für die importierten Produkte vorgesehen. Darüber hinaus wird der Bericht über die Umweltauswirkungen des Abkommens zu spät sein, seine Resultate können nicht mehr in die Verhandlungen einfliessen. Wir werden die Vertragstexte genau prüfen. Wir erwarten konkrete Nachhaltigkeitskriterien und werden den Bundesrat an seinen gemachten Versprechungen messen.
Erfreulich ist, dass der Aussenwirtschaftsbericht das Thema "Verantwortungsvolle Unternehmensführung" aufnimmt und insbesondere die Uno-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte thematisiert. Doch am Beispiel des Gegenvorschlages zur Konzernverantwortungs-Initiative zeigt sich leider auch, dass wässrige Gesetzestexte bewusst in Kauf genommen werden. Dass die Haftungsregeln nicht über die heute geltenden Regeln hinausgehen sollen, beurteilen wir kritisch. Die Diskussion ist zum Glück noch nicht abgeschlossen. Wir haben in dieser Session die Gelegenheit, am sinnvollen Gegenvorschlag des Nationalrates festzuhalten.
Die aufgeworfenen Kritikpunkte zu den Freihandelsabkommen sowie zur Unternehmensverantwortung sollen die gute Arbeit des Bundesrates und aller weiteren Beteiligten nicht in Abrede stellen. Die Erfüllung aller Erwartungen ist in diesem komplexen Umfeld nicht einfach. 
Wir beantragen Ihnen die Kenntnisnahme des Aussenwirtschaftsberichtes 2019. Herzlichen Dank für das Engagement in der Aussenwirtschaftspolitik und die im vergangenen Jahr getätigte Arbeit!