Nach der Abstimmung kommt die Umsetzung

Bildschirmfoto 2021-04-06 um 17.45.17.png

Das Freihandelsabkommen wurde am 7. März mit einem Ja-Anteil von 51.6% knapp angenommen. Der Annahme der Vorlage zum Trotz muss auch die im Laufe der Abstimmungskampagne stark angestiegene Skepsis in Bezug auf die Nachhaltigkeitskriterien ernst genommen werden. Diese kritische Haltung des schweizerischen Stimmvolks treibt mich nun umso mehr an, in der Umsetzung genau hinzuschauen und diese - wo möglich - in eine nachhaltige Richtung zu lenken.

Ganz in diesem Sinne habe ich gleich am Tag nach dem Abstimmungssonntag vier parlamentarische Vorstösse (zwei Motionen, ein Postulat und eine Interpellation) zu Freihandel und Nachhaltigkeit eingereicht. 

Die eine Motion fordert zusätzliche finanzielle Mittel für den nötigen und versprochenen Kapazitätsaufbau in Indonesien. Dazu müssen neue, bis jetzt nicht vorgesehene, Mittel gesprochen werden. Es darf nicht zur Option werden, neue Kooperationsprojekte (vorgesehen für Zusammenarbeit und Kapazitätsaufbau) zulasten des bereits heute äusserst knapp ausgelegten Rahmenkredits für die Entwicklungszusammenarbeit zu finanzieren. So würden nur andere Projekte benachteiligt, aus welchen die Schweizer Wirtschaft keinen direkten Nutzen ziehen kann.

Zudem ist es essentiell, dass eine ex post Nachhaltigkeitsanalyse zu diesem Freihandelsabkommen durchgeführt wird. Da eine solche Analyse nicht wie in der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates gefordert, bereits im vornherein durchgeführt wurde, ist es dringend nötig eine unabhängige Nachhaltigkeitsanalyse nach der Umsetzung der Massnahmen durchzuführen, dies fordert mein Postulat. Nur so können die Auswirkungen des Abkommens genau analysiert werden und Lehren für künftige Abkommen gezogen werden.

Die zweite Motion gilt nicht für Indonesien, sondern für künftige Freihandelsabkommen. Dabei geht es um die Sicherstellung von Kontrollmechanismen und einer funktionierenden Schiedsgerichtsbarkeit. Es soll eine Streitschlichtung auf für das Nachhaltigkeitskapitel eingeführt werden, so dass dieses seinem Namen auch gerecht wird. Momentan haben wir die Situation, dass nicht ein Schiedsgericht für das Nachhaltigkeitskapitel zuständig ist, sondern nur ein gemischter Ausschuss. Das Problem bei diesem ist, dass diesem Gremium keine Sanktionsmechanismen zur Verfügung stehen, Beschlüsse nur im gegenseitigen Einvernehmen gefasst werden können und auch nur Punkte diskutiert werden können, bei welchen eine beidseitige Gesprächsbereitschaft besteht. Dies muss unbedingt verbessert werden. 

Christine Badertscher